Bildungsurlaub Kompaktkurs Tischlern

Holzbearbeitung mit Maschinen und Handwerkszeugen in Theorie und Praxis

An diesem Kurs können Sie als Bildungsurlauber/in oder Privatperson teilnehmen.

Für den Anspruch auf Bildungsurlaub gelten je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen.

In einigen Ländern ist ein beruflicher Bezug zum Inhalt des Kurses erforderlich wie das als Hausmeister, Lehrpersonal und Werkstattmitarbeiter in öffentlichen Schulen, Werkstätten und bei privaten Bildungsträgern der Fall ist. In anderen Ländern wird dies nicht verlangt. Die Zustimmunng des Arbeitgebers ist in vielen Fällen Verhandlungssache...

Der Kurs läuft über 5 Tage von Montag bis Freitag von 9.00 - 16.30

max. 10 Teilnehmer

940,00 inkl. Mwst. und Material, excl. Übernachtung

Kursinhalte

Dieser Kompaktkurs mit maximal 10 Teilnehmern bietet einen Einstieg in das weit gefächerte Arbeitsspekrum des Tischler-Handwerks.

Zum Einsatz kommen Handwerkszeuge, Handmaschinen und stationäre Maschinen. Verarbeitet werden Massivholz und Holzwerkstoffe.

Der Kurs beginnt mit dem nötigen Grundwissen über das Holz und die Regeln seiner Verarbeitung: welche verschiedenen Holzarten gibt es, was passiert, wenn Holz „arbeitet“ und wie geht man damit um? Traditionelle Verbindungen von Hand in Massivholz und maschinelle Verbindungen bei Holzwerkstoffen – wann ist welche Methode sinnvoll? Beim Bau von Möbeln und Gebrauchsgegenständen wird die Verwendung der Werkzeuge und Maschinen gelernt.

Weitere Inhalte sind die Konstruktionszeichnung, das Erstellen von Material- und Zuschnittlisten, die Planung der Arbeitsschritte, die Materialauswahl und  der Zuschnitt, das Anreißen von Werkstücken und Verleimen von Möbelkorpussen.  Darüber hinaus geht es um die Behandlung der Oberflächen mit Lacken, Wachsen und Beizen.

Hinweise Bildungsurlaub

Der "Kompaktkurs Tischlern" ist bisher als Bildungsurlaub anerkannt in den Bundesländern Hamburg, Niedersachsen, Sachsen Anhalt, Schleswig Holstein, Bremen, Baden-Württemberg, Rheinland -Pfalz, Nordrhein-Westfahlen, Brandenburg, Thüringen und Berlin. Das Saarland erkennt die Bewilligungen anderer Bundesländer an.

Die Bewillung für das Bundesland Hessen ist an einer bürokratischen Hürde gescheitert. Allerdings kann der Arbeitgeber auch ohne behördliche Anerkennung aus Hessen auf freiwilliger Basis freistellen. Entscheidungen zugunsten eines Beschäftigten können immer getroffen werden. Ein gesetzlicher Anspruch auf Teilnahme nach dem HBUG besteht aber nicht. Um diese Entscheidung positiv zu beeinflussen, werde ich Ihnen gerne die Bewilligungen anderer Bundesländer zuschicken.

Für den Antrag auf Bildungsurlaub beim Arbeitgeber brauchen Sie unsere Anmeldebestätigung zur Vorlage beim Arbeitgeber. Dies erhalten Sie bei der Anmeldung zu einer der unten aufgelisteten Veranstaltungen zusammen mit der Rechnung. Sollte Ihr Arbeitgeber nicht zustimmen, können Sie Ihre Buchung bis 3 Wochen vor Beginn kostenlos stornieren.

Wer aus privatem Interesse teilnehmen möchte, ist ebenso willkommen.

Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Die Teilnehmer sollten körperlich und geistig in guter Verfassung sein.

Plätze frei nur noch wenige Plätze ausgebucht
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